Umsetzung des Kyoto-Protokolls

Man kann Getreide an der Börse handeln, Aktien und Strom. Seit 2005 gibt es ein weiteres Handelsgut - Emissionszertifikate. Der zunehmende Anteil von Treibhausgasen in der Atmosphäre wird als Ursache für die Erderwärmung angesehen.

 

Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, zwischen 2008 und 2012 die Emissionen von Treibhausgasen gegenüber 1990 um 8 % zu reduzieren.

 

Darunter fallen die Gase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Hydrofluorkohlenwasserstoffe (HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6).

 

Das Kyoto-Protokoll sieht vor, dass die Minderungsmaßnahmen mit Hilfe flexibler Instrumente - Emissionsrechtehandel, Joint Implementation und Clean Development Mechanism erbracht werden können. Die Europäische Union wird diese Instrumente zur Erreichung ihres Kyoto-Minderungsziels einsetzen. Dafür ist bereits für 2005 bis 2007 ein EU-weiter anlagenbezogener CO2-Emissionshandel unter Einbeziehung von Emissionsgutschriften aus CDM-Projekten vorgesehen.

 

Nach der Testphase beginnt ab Dezember 2008 die eigentliche nach Kyoto verpflichtende Handelsphase unter Einbeziehung von Joint Implementation. Ab 2008 ist auch die Einbeziehung der 5 weiteren Kyoto-Gase vorgesehen.

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