
Ihre Fragen zum Energieausweis - wir antworten
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Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses für Heizung und Warmwasserbereitung sowie über die energetische Qualität der Gebäudehülle. Damit wird es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres Energieverbrauchs miteinander zu vergleichen. Kauf- und Mietinteressenten erhalten so die nötigen Informationen, um sich bewusst für ein Objekt mit niedrigen Betriebskosten und geringer Umweltbelastung zu entscheiden.
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Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.
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Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.
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Bereits seit einigen Jahren muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung sieht vor, dass auch Interessenten, die eine Wohnung oder ein Gebäude mieten oder kaufen wollen, ein gültiger Energieausweis vorzulegen ist.
Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben und können - wenn das Gebäude nicht verändert wird - jeweils so lange verwendet werden.
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Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen - zum Beispiel während einer Besichtigung des Objekts - ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.
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Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz im Immobilienmarkt.
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In Deutschland wird der Energieausweis für bestehende Gebäude beginnend mit dem 1.7.2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1.1.2009 erforderlich, für alle Nichtwohngebäude ab dem 1.1.2009.
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Ein Energieausweis ist im Grundsatz für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens 4 Monate im Jahr genutzt werden.
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Ja. E.ON wird Ihnen den Energieausweis so frühzeitig anbieten, dass die gegebenen Fristen eingehalten werden können.
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Man unterscheidet zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Da diese Bedingungen immer gleich sind, kann damit die energetische Qualität mehrerer Gebäude miteinander verglichen werden. Dagegen beruht der verbrauchsorientierte Energieausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten Jahren. Er hängt nicht nur von der baulichen Qualität, sondern auch ganz wesentlich von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner ab. Damit ergeben sich Differenzen, die den Vergleich von Gebäuden erschweren.
E.ON empfiehlt den Bedarfsausweis. Dieser ist zwar teurer als der Verbrauchsausweis, weil ein Vor-Ort-Termin mit einem Energieexperten durchgeführt wird. Aber nur so erhalten Sie solide, individuelle Informationen über Ihr Gebäude, die Sie auch als Grundlage für die Planung von Sanierungsarbeiten heranziehen können.
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Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.
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Verbrauchsorientierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Wesentlichen gilt:
- Übergangsweise können bis zum 31.12.2007 für alle Arten von Wohngebäuden verbrauchorientierte Energieausweise ausgestellt werden. Diese gelten dann 10 Jahre lang.
- Ab dem Jahr 2008 darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude nur ausgestellt werden, wenn
- das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten besitzt, oder
- wenn der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder
- wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 erreicht hat, oder
- wenn das Gebäude nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11.8.1977 gebracht wurde.
- Für Nichtwohngebäude ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis immer zulässig.
In allen Fällen müssen aber die Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o.ä. nachweisbar sein.
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Da das Produkt derzeit noch entwickelt wird, können noch keine endgültigen Aussagen über die Preise gemacht werden.
Die Kosten für die Erstellung des Energieausweises sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes zu tragen.
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Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.
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Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel spürbar entlasten.
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In vielen Fällen ja.
Wenn Ihr Gebäude in den letzten zehn Jahren errichtet wurde, liegt Ihnen ein Neubau-Energieausweis nach der bisherigen Fassung der Energieeinsparverordnung oder aber ein Wärmebedarfsnachweis nach der Wärmeschutzverordnung vor. Beide Dokumente gelten 10 Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum weiter.
Auch können Energieausweise, die vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude erstellt wurden und bei deren Erstellung bestimmte Regeln eingehalten wurden, 10 Jahre lang verwendet werden.