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E.ON Energie weist Vorwurf des fahrlässigen Siegelbruchs zurück

E.ON Energie weist den Vorwurf des Siegelbruchs, der der heutigen Bußgeldentscheidung der EU-Kommission zugrunde liegt, entschieden zurück. Niemand hat das Siegel beschädigt oder die Tür geöffnet. In dem versiegelten Raum fehlten keine Unterlagen. Von einem Versuch, kartellrechtliche Ermittlungen zu beeinträchtigen, kann daher keine Rede sein.

Die geringfügigen Veränderungen des Siegels sind vielmehr auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen, die nicht dem Unternehmen zur Last gelegt werden können: Dies ist durch umfangreiche Gutachten unabhängiger Wissenschaftler der Universitäten Tübingen und Kaiserslautern belegt.

Für den Vorwurf der EU-Kommission, das Siegel sei am Morgen des 30. Mai 2006 vollständig gebrochen gewesen, gibt es zudem keinen Beweis. Die Beamten fotografierten das Siegel erst mehrere Stunden später, nachdem sie selbst die Tür im Zuge ihrer Arbeit mehrfach geöffnet und geschlossen hatten. Erst dadurch wurde das Siegel vollständig beschädigt. Der tatsächliche Zustand am Morgen ist hingegen nicht beweiskräftig dokumentiert.

Vor diesem Hintergrund wird E.ON Energie Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen.


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