CO2-Emissionsrechte
Der Emissionshandel hat das Ziel eine obere Grenze für die gesamte Ausstoßmenge an CO2 der Industrieanlagen eines Landes festzulegen. Diese Grenze wird im Laufe des Handels auch nicht verändert - weder nach oben noch nach unten.
Durch den Handel von Emissionsrechten wird es jedem Unternehmen ermöglicht, die Minderungsziele mit möglichst geringen Kosten zu erreichen. Dabei ist es für jedes Unternehmen notwendig, die Kosten für eine CO2-Vermeidung im eigenen Anlagenpark mit den Marktpreisen für CO2 zu vergleichen.
Treiber des Handels sind individuelle Minderungskosten:
- Minderungsmaßnahmen an der Anlage <Zertifikatspreis:
Minderung und Verkauf der überschüssigen Zertifikate
- Minderungsmaßnahmen an der Anlage >Zertifikatspreis:
Zukauf von fehlenden Zertifikaten
Das Beispiel im Bild zeigt, dass die Firma A eine CO2-Minderungsmaßnahme durchgeführt hat. Folglich stößt sie nur noch die Hälfte an CO2 aus und kann also ein Emissionsrecht an die Firma B verkaufen.
Die Firma B hat eine CO2 intensivere Anlage, die nur zu höheren Kosten weiter betrieben werden kann, weil die Firma B keine Rechte verkaufen kann, sondern zukaufen muss. Insgesamt wurde die Emissionsobergrenze nicht überschritten und die Ziele für die Umwelt erfolgreich umgesetzt.
