Gleichbehandlungsbericht der E.ON Energie AG
Gemäss § 8 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz hat die Gleichbehandlungsbeauftragte die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms der E.ON Energie AG zu überwachen. Hierzu legt sie der Regulierungsbehörde jährlich einen Bericht vor und veröffentlicht ihn. Sie können sich hier den Gleichbehandlungsbericht für das Jahr 2007 als PDF-Datei downloaden.
